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FAQ zu Konfliktmineralien

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FAQ zu Konfliktmineralien

Seitdem Importeure sich an die erweiterten Sorgfaltspflichten gemäß der am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen EU-Verordnung über Konfliktmineralien halten müssen, haben wir einige Fragen gesammelt, die häufig von in der Lieferkette vorgelagerten Unternehmen gestellt werden. Sie sollen Ihnen helfen, die neue Gesetzgebung zu verstehen und einzuhalten.

FAQ zu Konfliktmineralien:

Wie hat sich der Brexit auf die Position Großbritanniens in Bezug auf die EU-Verordnung über Konfliktmineralien ausgewirkt?

Als die Übergangsphase des Brexits am 31. Dezember 2020 für Großbritannien endete, wurden alle geltenden EU-Gesetze automatisch in britisches Recht übernommen (dies wird als „beibehaltenes EU-Recht“ bezeichnet).

Da die EU-Verordnung über Konfliktmineralien jedoch erst am 1. Januar 2021 in Kraft trat, ist sie nicht Teil des von Großbritannien beibehaltenen EU-Rechts.

Gemäß dem Nordirland-Protokoll gelten die EU-Gesetze jedoch weiterhin in Nordirland, sodass die Verordnung über Konfliktmineralien (oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts, wie in Anhang I der Verordnung definiert) auch für Importe von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold (3TG) nach Nordirland gilt.

Auch wenn die Verordnung für Importeure im übrigen Großbritannien nicht gilt, empfiehlt die britische Regierung Importeuren mit Sitz in Großbritannien dennoch, die OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas (die OECD-Leitlinien) einzuhalten – sie bilden die Grundlage der EU-Verordnung.

Es wird außerdem erwartet, dass die britische Regierung in naher Zukunft neue britische Rechtsvorschriften vorschlagen wird, die die OECD-Leitlinien in irgendeiner Form abdecken.

Unabhängig von der Rechtslage ist die Einhaltung der OECD-Leitlinien ein allgemeineres ESG-Thema und wird zunehmend von institutionellen Investoren, NGOs und anderen Stakeholdern erwartet.

Es gilt auch zu bedenken, dass jedes britische Unternehmen, das 3TG-Mineralien in die EU exportiert, von den Importeuren dazu verpflichtet wird, gemäß der Verordnung Informationen über die Herkunft der Mineralien offenzulegen.

Wann werden sich die Auswirkungen der neuen Verordnung bemerkbar machen?

Die EU-Verordnung trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sollten die EU-Mitgliedsstaaten damit begonnen haben, bei den Importeuren nachzuhaken und die Verordnung durchzusetzen.

In der Praxis dürfte die Durchsetzung der neuen Verordnung über Konfliktmineralien angesichts der zahlreichen anderen Belastungen (u. a. die Kontrolle von Importzöllen, Handelsschutzmaßnahmen, Produktsicherheitsstandards und Umweltfragen), mit denen die Zollbehörden in den EU-Mitgliedstaaten konfrontiert sind, allerdings nicht die höchste Priorität haben.

Es wird an den politischen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit liegen, für eine effektive Durchsetzung zu sorgen.

Ein weiteres Problem sind die unterschiedlichen Vorgehensweisen der einzelnen Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung.

Es kann daher einige Zeit dauern, bis sich einheitliche Auswirkungen dieser Verordnung zeigen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Importeure die Einhaltung der Vorschriften hinauszögern sollten.

Welche Branchen sind von der Verordnung am stärksten betroffen?

Alle Branchen, die 3TG-Mineralien (Erze) oder -Metalle in ihrer Rohform importieren, sind von dieser Regelung direkt betroffen (in Abhängigkeit von den Importschwellenwerten der einzelnen Importeure). Dies betrifft vor allem Raffinerien, Händler und andere in der Lieferkette zwischengelagerte Unternehmen, die in der EU tätig sind.

Auch einige Endverbraucher werden direkt betroffen sein, wie z. B. die Schmuckindustrie in Abhängigkeit von der importierten Goldmenge.

Anhang I der Verordnung enthält die Zollidentifikationsnummern der betroffenen Mineralien und Metalle sowie die Schwellenwerte für den Import, unterhalb derer die Anforderungen nicht gelten. Die Schwellenwerte sollen sicherstellen, dass etwa 95 % der 3TG-Importe in die EU von den Anforderungen der Verordnung erfasst werden.

Die größten indirekten Auswirkungen dürften diejenigen Hersteller spüren, die 3TG in ihren Produkten verwenden und deren Lieferketten unterbrochen werden könnten, wenn ihre Lieferanten infolge der Verordnung zur Änderung ihrer Geschäftspraktiken gezwungen sind.

Wie ist die Situation beim Import von verarbeiteten/veredelten Produkten, die 3TG enthalten?

In diesem Bereich ist die Verordnung nicht ganz eindeutig. Es gibt einen gewissen Interpretationsspielraum in Bezug auf die Frage, an welchem Punkt ein Mineral/Metall zu einem nachgelagerten Produkt wird. Dies hängt davon ab, wie umfassend das Mineral verarbeitet wurde.

Sobald Sie über die Mineralien und Metalle selbst hinausgehen, trifft die Definition der Verordnung für einen 3TG-Importeur nicht mehr zu, und Sie unterliegen daher nicht mehr den Anforderungen der Verordnung.

Ein Produkt wie z. B. ein Mobiltelefon kann zwar 3TG-Metalle enthalten. Diese wären aber nicht deklarationspflichtig, da sie nicht für die freie Zirkulation innerhalb der EU bestimmt sind.

Generell sollten Importeure jedoch Vorsicht walten lassen. Im Zweifelsfall ist es besser, eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, als zu versuchen, sich der Verantwortung zu entziehen.

Dies gilt umso mehr, als zu erwarten ist, dass die EU die Sorgfaltspflichten innerhalb der Lieferkette mit der Zeit ausweiten wird.

Was ist die RMI und warum ist sie für die Verordnung über Konfliktmineralien relevant?

Die RMI ist die Responsible Minerals Initiative. Die RMI hat eine Berichtsvorlage zu Konfliktmineralien (Conflict Minerals Reporting Template, CMRT) entwickelt. Es handelt sich dabei um eine kostenlose, standardisierte Berichtsvorlage zur Verwendung durch Lieferanten, die die Weitergabe von Informationen über das Herkunftsland von Mineralien und die entlang der Lieferkette genutzten Hütten und Raffinerien erleichtert.

Diese Vorlage erleichtert auch die Identifizierung neuer Hütten und Raffinerien, die sich möglicherweise einem Audit über das Compliance-Zertifizierungssystem der RMI – dem Responsible Minerals Assurance Process (RMAP) – unterziehen müssen.

Die Tools der RMI sind zwar nützlich und werden von vielen großen Fertigungsbetrieben verwendet, aber es gibt keine Mechanismen, die skrupellose Lieferanten davon abhalten, auf ihrer Website zu behaupten, sie seien RMI/RMAP-zertifiziert, obwohl dies nicht zutrifft.

Importeure müssen daher die Namen von Lieferanten, die sich als zertifiziert bezeichnen, anhand der Conformant Smelter & Refiner Lists der RMI überprüfen.

Fallen Endnutzer von 3TG-Mineralien, die in EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden, unter die Verordnung?

Es gibt keine Verpflichtung für nachgelagerte Abnehmer von importierten 3TG, eine spezielle Sorgfaltsprüfung durchzuführen, wenn sie die Mineralien/Metalle nicht direkt importieren.

Die Verordnung soll die Bereitstellung umfassenderer Informationen für die Lieferkette fördern und nachgeordnete Anwender in die Lage versetzen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen, die auf der Herkunft ihrer Rohstoffe basieren.

Inwieweit sind die Vorschriften zur verantwortungsvollen Beschaffung in der EU, den USA und China vergleichbar?

Die drei wichtigsten Regelungen zu Konfliktmineralien sind heute das Dodd-Frank-Gesetz der USA, die EU-Verordnung über Konfliktmineralien und der chinesische Konfliktmineralien-Standard.

Es gibt einige Überschneidungen zwischen den Regelungen, da alle bis zu einem gewissen Grad von den OECD-Leitlinien geprägt sind.

Im Gegensatz zum US-amerikanischen Dodd-Frank-Gesetz, das seit 2010 alle der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC unterstellten Unternehmen verpflichtet, jährlich über die Verwendung jeglicher Mineralien aus der Demokratischen Republik Kongo (DRC) und den umliegenden Ländern (Region der Großen Seen) in ihrer Lieferkette zu berichten, konzentriert sich das EU-Gesetz derzeit nur auf 3TG.

Die EU-Verordnung über Konfliktmineralien hat jedoch einen weiteren Geltungsbereich als das Dodd-Frank-Gesetz, da sie alle Herkunftsländer abdeckt, die von Konflikten betroffen sein könnten, und zudem für alle Unternehmen gilt, die mehr als eine bestimmte Menge in die EU importieren (siehe Anhang I der Verordnung).

Weder die EU-Verordnung noch der chinesische Standard decken bisher Kobalt ab, aber eine mögliche Erweiterung der EU-Verordnung auf 3TG+C wird derzeit diskutiert.

Ist die Sorgfaltspflicht mit der Aufforderung zur Vorlage einer Erklärung und eines Aktionsplans erfüllt?

Ob dies ausreicht, hängt von Ihrer Beziehung zum Lieferanten und von dem Vertrauen ab, das Sie in seine Beschaffungspraktiken haben.

In vielen Fällen sollten Kunden jedoch auch um die Einsichtnahme in unterstützende Belege bitten, z. B. in die Dokumentation der Upstream-Transaktionen von Lieferanten, um sich zu vergewissern, dass die Erklärung und der Aktivitätsplan deren tatsächliche Beschaffungspraktiken genau widerspiegeln.

Die Lieferketten sind oft viel komplexer, als die Importeure denken, zumal häufig mehrere Zwischenhändler und/oder Netzwerke kleinerer Lieferanten genutzt werden, um Nachfragespitzen und -tiefs zu bewältigen.

Zwar stellen viele Lieferanten transparente und präzise Informationen zur Verfügung, aber dies ist nicht immer der Fall. Importeure sollten sicherheitshalber Informationen mindestens bis zu dem Akteur zurückverfolgen, der unmittelbar vor ihren Lieferanten beteiligt ist.

Einige Lieferanten haben robuste Prozesse eingeführt, die gewährleisten, dass Sie der Integrität von in der Lieferkette vorgelagerten Unternehmen vertrauen können, weil die implementierte Überwachung und Sorgfaltsprüfung sich bei der Identifizierung von Problemen bewährt hat.

Die Verwendung der RMI-Ressourcen ist eine Möglichkeit, Informationen zu erhalten, ohne Ihren Lieferanten übermäßig zu belasten. Sie können mit anderen relativ einfachen Methoden zur Risikominderung kombiniert werden, die es Importeuren ermöglichen, eine starke Risikomanagementmethodik zu entwickeln.

Was passiert, wenn ein Lieferant die Herkunft von Mineralien/Metallen nicht deklariert?

Laut Verordnung müssen Importeure im Rahmen der Risikomanagementpflichten die erforderliche Sorgfaltsprüfung vornehmen und die richtigen Schlussfolgerungen ziehen.

Die Verordnung sieht vor, dass Importeure ihre Risikomanagementmaßnahmen unter Berücksichtigung ihrer Möglichkeiten zur Beeinflussung der Beschaffungspraktiken anpassen und gegebenenfalls Schritte unternehmen, um Druck auf die Lieferanten in Bezug auf mehr Transparenz auszuüben.

Einer Prüfung zu entgehen ist keine Option. Wenn ein Lieferant es also versäumt, Informationen bereitzustellen, muss er auch die Konsequenzen tragen – einschließlich des vorübergehenden oder dauerhaften Verlusts der Handelsbeziehungen mit EU-Importeuren, wie es die Verordnung vorsieht.

Legt die Verordnung den Umfang der erforderlichen Sorgfaltsprüfung fest?

Die Verordnung legt einen Prozess zur Sorgfaltsprüfung fest, der auf den fünf Schritten des OECD-Leitfadens basiert. Diese sind:

  • Implementierung eines Managementsystems
  • Identifizierung und Bewertung von Risiken in der Lieferkette
  • Erarbeitung und Umsetzung einer Strategie zur Reaktion auf die identifizierten Risiken
  • Unabhängige Prüfung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch Dritte
  • Berichterstattung über die Sorgfaltsprüfung

Für die Konzeption und Umsetzung dieser Schritte durch die Importeure gibt es Interpretationsspielraum. Die Verordnung empfiehlt Unternehmen jedoch, externe Berater heranzuziehen, um einen robusten Prozess zu gewährleisten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die EU-Verordnung über Konfliktmineralien nicht darauf abzielt, alle Details zu regeln. Sie soll es Herstellern und Verbrauchern ermöglichen, die durch diese Regeln geschaffene Transparenz zu nutzen, um eine Änderung des Beschaffungsverhaltens bei Unternehmen zu bewirken.

 

Diese FAQ wurden zusammengestellt von Laurent Ruessmann, Partner für Wettbewerb, Regulierung und Handel bei Fieldfisher Brüssel, Jonathan Brooks, Head of Mining and Metals bei Fieldfisher London und Adam Whitfield, Quality Assurance & Audit Programme Manager bei der Achilles Information Ltd.

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