Der Weltumwelttag konzentriert sich auf Landsanierung, Wüstenbildung und Dürreresistenz. Doch laut Achilles-Daten haben 18 % der Unternehmen noch keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt oder einen Aktionsplan erstellt. Mit der neuen EU-Verordnung drängt die Zeit.
Am 5. Juni wird der Weltumwelttag gefeiert. Dieser wurde erstmals 1972 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen ins Leben gerufen. In diesem Jahr wird die Veranstaltung von Saudi-Arabien ausgerichtet.
Im Jahr 2022 schätzte das Weltwirtschaftsforum, dass ein Fünftel der Erdoberfläche unbewohnbar ist und bis 2050 nur noch 10 % der Böden gesund sein könnten. Daraus leitete sich die Frage ab: „Wie viele Unternehmen hinterfragen Ihre Investitionen im Hinblick auf langfristigen Risiken im Zusammenhang mit Landdegradation oder Dürre?“
Die internationale Geschäftsgemeinschaft spielt dabei eine Schlüsselrolle, sowohl positiv als auch negativ. Achilles-Daten zeigen, dass es Unternehmen nicht gelingt, die Ressourcen gesunder Ökosysteme zu schützen.
Regulatorische Rahmenbedingungen sind zunehmend auf Regeneration und Nachhaltigkeit ausgerichtet. Eine Flut neuer Offenlegungs- und Sorgfaltspflichtgesetze wie die kürzlich eingeführte EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Richtlinie zur Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht (CSDDD) legen zunehmend Wert auf die Identifizierung und Behebung negativer Umweltauswirkungen, sowohl direkt als auch indirekt (wertschöpfungskettenbezogen), die durch Geschäftstätigkeiten entstehen.
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) erfordert von Unternehmen, dass sie ihre Umweltleistung zu wichtigen Themen offenlegen, einschließlich:
- Wasser- und Meeresressourcen,
- Biodiversität und Ökosysteme,
- Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft.
Um Unternehmen bei der Einhaltung von Nachhaltigkeitsgesetzen zu unterstützen, enthält die häufig zitierte Leitlinie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln einen sechs-stufigen Sorgfaltsprozess. Zwei der kritischsten Schritte im OECD-Prozess (Schritte 2 und 3) raten Unternehmen, nachteilige Auswirkungen in ihren Betriebsabläufen, Lieferketten und Geschäftsbeziehungen zu identifizieren und zu bewerten sowie nachteilige Auswirkungen zu verhindern oder zu mindern.
Die Analyse des Data Science Teams von Achilles legt nahe, dass viele Unternehmen zwar an den Empfehlungen der OECD arbeiten, aber noch mehr getan werden muss. Unsere Ergebnisse zeigen, dass 18 % der analysierten Unternehmen noch keine Umweltverträglichkeitsprüfung ihrer Betriebsabläufe durchgeführt oder Aktionspläne zur Reduzierung ihrer Umweltauswirkungen eingeführt haben.
Eine weitere Analyse ergab, dass von den 18 % der Unternehmen 5 % in den geografischen und gesetzlichen Geltungsbereich der CSRD fallen, die bereits für viele EU-Unternehmen in Kraft getreten ist und im Laufe der nächsten fünf Jahre zunehmend mehr Unternehmen betreffen wird.
CSRD Einführungsplan
Die wichtige Rolle globaler Unternehmen beim Umweltschutz wird zunehmend anerkannt. Unternehmen haben eine rechtliche und moralische Verpflichtung, ihre Umweltauswirkungen zu identifizieren und Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen zu ergreifen, wo immer dies möglich ist. Durch die Bewertung der Umweltauswirkungen können Unternehmen Programme zur Wiederherstellung erschöpfter Landflächen und zur Entwicklung effizienterer Wasserverbrauchs- oder Speichersysteme einführen, die zur Verlangsamung der Wüstenbildung beitragen.
Das Achilles-Team mit seinen Nachhaltigkeitsexperten arbeitet weltweit mit Kunden zusammen, um ihnen zu helfen, Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in ihren Lieferketten zu identifizieren. Unsere Daten ermöglichen es Unternehmen, risikobasierte ESG-Strategien zu entwickeln, um Umweltauswirkungen effektiver zu reduzieren und ihre Leistung zu berichten. Um mehr über den OECD-konformen Ansatz von Achilles zum Lieferkettenrisikomanagement zu erfahren, kontaktieren Sie uns hier.