Am Donnerstag, den 1. Juni 2023, stimmte das Europäische Parlament erneut für die Einführung der Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD).
Die erstmals im Februar 2022 vorgeschlagene Richtlinie zielt darauf ab, Unternehmen für Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Wertschöpfungsketten zur Rechenschaft zu ziehen.
Diese jüngste Abstimmung, auch wenn sie nicht so überwältigend ausfiel wie die vorherige Abstimmung des Justizausschusses im April, ist ein weiterer Schritt nach vorn bei der Festlegung von Pflichten für Unternehmen bei der Bewertung und Berichterstattung über die Menschenrechts- und Umweltauswirkungen ihrer Lieferkette. Auch wenn die Richtlinie nicht ohne Kritik und Einschränkungen ist, folgt sie dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dem norwegischen Åpenhetsloven, die beide die Transparenz in der Lieferkette erhöhen sollen.
Nach der erfolgreichen Abstimmung heute geht die Richtlinie nun in die interinstitutionellen Verhandlungen, die sogenannten „Triloge“, mit der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten, die sich bereits auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt haben.
Die Bedeutung dieser letzten erfolgreichen Abstimmungsrunde sollte nicht unterschätzt werden. Da viele NGOs und Berichtsmechanismen Daten vorlegen, die eine Zunahme der modernen Sklaverei und Ausbeutung zeigen, ist es wichtiger denn je, dass ein robuster und koordinierter Ansatz zur Bekämpfung dieser globalen Herausforderung umgesetzt wird.
Da die Verabschiedung der vorgeschlagenen Richtlinie allmählich näher rückt, sollten Unternehmen, die davon betroffen sein könnten, sicherstellen, dass angemessene Systeme vorhanden sind, um eine aussagekräftige Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die zu Jahresberichten führt, die einer zunehmenden Prüfung standhalten.
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