Was ist die CSRD?
Im April letzten Jahres legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) vor, mit der die bestehenden Vorschriften für die nichtfinanzielle Berichterstattung verschärft werden sollen. Das Hauptziel ist es, den Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern und eine einheitlichere und transparentere Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen durchzusetzen.
Die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (Non-financial Reporting Directive, NFRD) wurde 2014 von der EU verabschiedet und gilt für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Sie verlangt von diesen Unternehmen eine öffentliche Berichterstattung über ihre Konzepte in den Bereichen Umweltschutz, soziale Verantwortung und Behandlung von Mitarbeitenden, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Unternehmensvorständen.
Wer ist betroffen?
Die CSRD gilt für eine größere Anzahl an Unternehmen als die NFRD: Jedes Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder mehr als 40 Mio. € Umsatz oder mehr als 20 Mio. € an Vermögenswerten ist nun verpflichtet, die neuen Rechtsvorschriften einzuhalten. Bis zur vollständigen Umsetzung werden voraussichtlich 49.000 Unternehmen von dieser neuen Berichterstattungspflicht betroffen sein. Tochterunternehmen werden jedoch von den Vorgaben der vorgeschlagenen Richtlinie ausgenommen, wenn ihre Nachhaltigkeitsdaten Bestandteil der Gesamtberichterstattung des Mutterunternehmens sind.
Anwendungsbereich der CSRD
Die CSRD zielt darauf ab, das Potenzial der EU hinsichtlich der Umwandlung in ein vollständig nachhaltiges und integratives Wirtschafts- und Finanzökosystem im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung optimal zu nutzen. Sie erweitert den Anwendungsbereich der bestehenden NFRD, indem sie die erforderliche Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeit erhöht. Die Berichtsstandards befinden sich derzeit in der Entwicklung und zielen auf eine Harmonisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab, wobei die Taxonomie-Verordnung der EU, die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) und bestehende internationale Rahmenwerke wie die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD), das Sustainability Accounting Standards Board (SASB) und die Global Reporting Initiative (GRI) berücksichtigt werden.
Prüfungspflicht
Die Richtlinie umfasst zwei Elemente: erstens die Meldung der erforderlichen Daten und zweitens die Überprüfung und Bestätigung dieser Daten durch eine unabhängige Partei – zum Beispiel unser Bewertungsteam.
Die Einführung einer unabhängigen, verpflichtenden Prüfungssicherheit soll die Chancen für alle Beteiligten verbessern, damit die Benutzer einen besseren Zugang zu vergleichbaren, anwendbaren und zuverlässigen Informationen in Sachen Nachhaltigkeit erhalten. Informationen, die im Rahmen der CSRD offengelegt werden, unterliegen der verpflichtenden externen „begrenzten“ Prüfungssicherheit, wobei davon ausgegangen wird, dass später ein Übergang zu einer „hinreichenden“ Prüfungssicherheit erfolgen wird. Die hinreichende Prüfungssicherheit bietet Benutzern ein hohes Maß an Gewissheit, dass Daten nicht wesentlich falsch dargestellt sind. Die begrenzte Prüfungssicherheit bietet einen geringeren Komfort und einen engeren Anwendungsbereich in Bezug auf das eigentliche Thema.
Wie wird die Richtlinie durchgesetzt?
Die CSRD verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, ihre bestehenden Rahmenwerke für die öffentliche Beaufsichtigung von Abschlussprüfern und Prüfgesellschaften auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuweiten. Außerdem befürwortet sie die Einrichtung eines Systems zur Qualitätssicherungsprüfung sowie eines Systems von Untersuchungen und Sanktionen für die Prüfer. Alle Personen in einem Unternehmen, die einen Jahresbericht vorlegen, müssen bestätigen, dass dieser im Einklang mit den CSRD-Standards erstellt wurde; andernfalls könnten im Falle eines Verstoßes Sanktionen verhängt und andere Maßnahmen durchgesetzt werden.
Potenzielle Sanktionen
Verstößt ein Unternehmen gegen die CSRD, muss es mit verwaltungsrechtlichen Maßnahmen und drei möglichen Strafen rechnen: einer öffentlichen Bekanntgabe, einer Anordnung zur Änderung des Verhaltens und einer Geldbuße. Jeder EU-Mitgliedstaat legt die Strafen fest und definiert die Grenzen der Sanktionen in seinem Zuständigkeitsbereich.
Vorbereitung auf die CSRD
Unternehmen sollten schon heute mit der Vorbereitung beginnen, indem sie interne Stakeholder zusammenbringen, um eine praktikable Roadmap für die Bereitschaft im Hinblick auf die begrenzte Prüfungssicherheit mit einer längerfristigen Perspektive für die Erreichung einer hinreichenden Prüfungssicherheit zu erstellen. Außerdem sollten sie einen Mapping- und Governance-Plan mit einem Framework für die Datenverwaltung und die Transparenz der erforderlichen Prüfungsunterlagen erstellen. Digitale Lösungen wie die unseren werden dazu beitragen, Datenabläufe zu rationalisieren und gleichzeitig die Kontrolle zu verbessern, die Effizienz zu steigern und die Transparenz der betrieblichen und ESG-Berichterstattung zu erhöhen.
Erfahren Sie mehr darüber, wie unsere Insights-Tools Sie bei der Erfüllung der Berichtsanforderungen unterstützen können. Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie Achilles helfen kann.